Unternehmensleitbild

Das Unternehmen hat sich auf die Gebäudereinigung mit einem ausgeprägten Qualitätsdenken spezialisiert, hier wollen wir uns ständig weiterentwickeln und verbessern. Ebenso haben wir die Betriebssicherheit und den Umweltschutz zu zentralen Unternehmensgrundsätzen erklärt.

Nachstehende Handlungsgrundsätze nach Zielgruppen und –bereichen sind für alle Mitarbeiter verbindlich.

– Kunden

Die Zufriedenheit des Kunden steht an erster Stelle. Diese erreichen wir durch fachmännischen und verlässlichen Service. Als modernes Dienstleistungsunternehmen zeichnen wir uns durch unsere Vertrauenswürdigkeit und unser hohes Maß an Diskretion aus. Wir stellen uns auf objektspezifische Gegebenheiten ein und beachten dabei die Wünsche des Kunden.

Für die gewissenhafte Ausführung gewährleisten wir die Einhaltung aller Vertragsbedingungen.

– Mitarbeiter

Ein kompetentes Mitarbeiterteam stellt hohe Leistungsqualität sicher. Wir bemühen uns um ständige fachliche Weiterentwicklung, fördern die Eigenverantwortung für Sicherheit, Qualität und Umweltschutz.

– Behörden und Gesellschaft

Mit der Ausführung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse wird von uns ein offener und transparenter Umgang mit Behörden gepflegt.

Der Öffentlichkeit stellen wir geeignete Informationen zu den Umweltaspekten zur Verfügung.

– Qualität der Gebäudereinigung

Die Gebäudereinigung ist eine Dienstleitung, die mit besonderer Sorgfalt auszuführen ist.  Kompetenz ist für uns eine Voraussetzung, um den Kunden eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anbieten zu können.

– Sicherheit und Gesundheitsschutz

Unser Unternehmen widmet besondere Aufmerksamkeit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Alle Beschäftigten haben eine gemeinsame Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihrem Bereich. Sie sind verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutzvorschriften, – regelungen und erteilten Weisungen strikt einzuhalten und anzuwenden.

– Hygiene

Wir sind als Reinigungsunternehmen verpflichtet, hygienisch zu arbeiten. So verwenden wir zum Beispiel das 3-Farbsystem, um die Reinigungsmaterialien objektspezifisch einzusetzen (rot für den Sanitärbereich, grün für Glas, blau für andere Bereiche)

– Umweltschutz

Der Umweltschutz hat im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten höchste Priorität. Wir bemühen uns schon seit Jahren, umweltschonende und biologisch abbaubare Mittel (Konzentrate) zu verwenden. Gleichzeitig streben wird eine möglichst hohe Schonung der Ressourcen an und sind kontinuierlich um innovative und v.a. umweltschonende Lösungen bemüht.

– Gesetzliche Grundlagen

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Gesetze im Umweltschutz und überwachen dies eigenverantwortlich.

– Lieferanten

Unsere Lieferanten werden regelmäßig kontrolliert und durch interne Bewertungen werden sie von uns beurteilt. Wir achten bei der Wahl unserer Lieferanten besonders auf die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und dass diese auf dem letzten Stand der Technik sind.

Unternehmenspolitik und -strategie für Sicherheits- und Gesundheitsschutz

  1. Grundsätze

In allen Unternehmensbereichen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Schonung der Umwelt ein wesentliches Gebot unseres Handelns.

Größtmögliche Sicherheit, optimaler Gesundheitsschutz, umfassender Umweltschutz, hohe Qualität unserer Produkte und Leistungen sowie optimale Wirtschaftlichkeit sind dabei gleichrangige Unternehmensziele.

Durch Innovationen und ständige Optimierung von technischen und organisatorischen Abläufen wollen wir unsere Stellung als Unternehmen ausbauen. Die sicherheits- und umweltgerechte Planung und Auslegung unserer Produkte und Leistungen werden durch ein unternehmensweites Managementsystem gesteuert.

Erfolg auf den Gebieten der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes verlangt engagiertes, kompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln aller Beschäftigten des Unternehmens. Dafür werden unsere Beschäftigte ausgebildet, denn jeder muss durch sein persönliches Verhalten Vorbild für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sein.

  1. Grundsätze für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Wir wollen, dass alle Beschäftigten die Unternehmenszielsetzungen für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in ihre persönlichen Arbeitsgebiete übernehmen und innovativ umsetzen.

Deshalb verpflichten wir uns:

–             zu innovativen Konzepten für eine dauerhafte, sicherheits- und umweltgerechte Entwicklung,

–             zu einem Management-System, das eigenverantwortlich Ziele auf den Gebieten Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz setzt, überprüft und fortschreibt,

–             zur Information aller Beschäftigten und der Öffentlichkeit über Ausgangspunkte, Ziele und Ergebnisse,

–             zu einem Dialogkonzept, das Meinungen und Wünsche von Beschäftigten, Kunden und Öffentlichkeit aktiv aufnimmt und in der Fortschreibung der Zielsetzungen des Unternehmens berücksichtigt.

Die Unternehmenspolitik bildet die Basis für alle am betrieblichen Alltag beteiligten bzw. für alle jene die mit unserem Betrieb Beziehungen unterhalten.

Die Politik soll alle Beteiligten unterrichten, auch über strategische Ziele, welche uns täglich inspirieren, immer im Hinblick auf Sicherheit- und Gesundheit aller Beteiligten in Abhängigkeit von der persönlichen Rolle und Verantwortung im Betrieb.

Die Politik beschreibt folglich die „Mission“, welche sich unser Betrieb in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf die Fahnen schreibt.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Inhalt der Unternehmenspolitik, für ihre Veröffentlichung im Betrieb und für die Anpassung derselben.

Unsere Unternehmenspolitik bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz wird grundsätzlich am 1.c-Unternehmensleitbild ergänzt. Ebenso ist der Geltungsbereich des Arbeitsschutzmanagementsystems in Kap. I.2.1 Organisationssystem definiert.

Die Unternehmenspolitik wird mindestens einmal jährlich im Zuge der Bewertung des QUSM-Systems bewertet. Die Bewertung wird bei jeder signifikanten Änderung oder bei jeder anderen Situation, die dies erfordern würde, wiederholt. Die Bewertung muss nicht zwangsläufig zu einer Änderung der Politik führen.

  1. Sichere Produkte

Alle Beschäftigten des Unternehmens sollen in ihren Bereichen darauf achten, dass die Produkte des Unternehmens bei richtiger Anwendung ungefährlich für Mensch und Umwelt sind, nach Gebrauch sicher wiederverwendet, entsorgt oder in der Umwelt schadlos abgebaut werden können.

Unternehmenspartner und Kunden sind so zu informieren oder zu beraten, dass sie mit unseren Produkten sicher umgehen können. Die Entwicklung und Vermarktung sicherer und umweltfreundlicher Produkte erfolgt aktiv.

Wenn es die Prävention zum Schutz vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt erfordert, ist — ungeachtet wirtschaftlicher Unternehmensinteressen — die Vermarktung von Produkten einzuschränken oder einzustellen. An der Durchführung der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendigen Maßnahmen sind Behörden zu beteiligen.

  1. Kommunikation und Zusammenarbeit mit Externen

Die Besorgnisse von Beschäftigten und der Öffentlichkeit sind ernst zu nehmen und bei der Erarbeitung unternehmerischer Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Beschäftigte, externe Stellen und die Öffentlichkeit sind regelmäßig über aktuelle und laufende Vorgänge und Entwicklungen des Unternehmens zu informieren.

  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz

Jeder Beschäftigte muss durch persönliche Zielsetzungen dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheitsschutz weiter zu verbessern. Alle Beschäftigten haben eine gemeinsame Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihrem Bereich. Sie sind verpflichtet, Arbeitsschutzvorschriften und Weisungen strikt einzuhalten.

Unser Ziel ist es, durch Sicherheit und Gesundheitsschutz Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Deshalb verpflichten wir uns:

–             geltende Arbeitsschutzvorschriften und -regelungen einzuhalten sowie die Einhaltung bei den Beschäftigten durchzusetzen,

–             vorhandene Führungsinstrumente, wie Anerkennung und Kritik, zu nutzen,

–             sicherheitswidriges Verhalten anzusprechen, Ursachen zu analysieren und die Beschäftigten aufzufordern, ihr Verhalten zu ändern,

–             Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Thema zu machen, Beschäftigte zu informieren und auf regelmäßigen Betriebsbegehungen auf sicherheitsgerechtes Verhalten zu achten,

–             Arbeitsschutzvorschriften den Beschäftigten bekannt zu geben und unternehmensbezogen anzuwenden,

–             im Rahmen unserer jeweiligen Zuständigkeiten die notwendigen technischen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schaffen,

–             Zeit für die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren,

–             durch persönliche Vorbildwirkung die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten durchzusetzen.

–             In Schulungsprogrammen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz ist den Schnittstellen zwischen Mensch und Technik besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ursachen für Gefährdungen sind systematisch zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.

  1. Umweltschutz

Alle Beschäftigten tragen Verantwortung für das Erreichen der Umweltschutzziele des Unternehmens. Umweltschutz ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen.

Deshalb sind alle Beschäftigten aufgefordert, aus eigener Initiative zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Maschinen, Geräte und Anlagen sind so zu betreiben, dass die sichere Handhabung von Produkten und Abfällen gewährleistet ist.

  1. Gerätesicherheit

Die Anlagen- und Gerätesicherheit ist kontinuierlich fortzuentwickeln. Jeder Beschäftigte ist aufgefordert, sich an diesem Prozess mit eigenen Ideen und Vorschlägen aktiv zu beteiligen.

Technische Anlagen sind so auszulegen, dass sie sicher betrieben werden können. Gefährdungen sind bei der Verfahrensauswahl für Anlagen und bei der Geräteauswahl so gering wie möglich zu halten.

Technische Anlagen und Geräte sind sorgfältig in Stand zu halten. Für Anlagen und Geräte, von denen besondere Gefährdungen ausgehen, sind Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die auch regelmäßig eine Überwachung und Prüfung vorsehen. Über die für ein sicheres Betreiben der Anlagen und Geräte erforderlichen Installationen hinaus sind technische Lösungen vorzusehen, mit denen Störungen und Gefahrfälle wirkungsvoll verhindert, bekämpft und deren Auswirkungen begrenzt werden können.